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BGH, 11.02.1969 - VI ZR 214/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Herabsetzung eines zuerkannten Schmerzengeldbetrags - Erkennbare Abweichung eines Schmerzengeldes von den Vorstellungen des Klägers - Feststellung der Beschwer des Klägers
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.02.1966 - VI ZR 193/64
Beschwer bei unbeziffertem (Schmerzensgeld-)Antrag
Auszug aus BGH, 11.02.1969 - VI ZR 214/67
Da er kein beziffertes Zahlungsverlangen gestellt, sondern die Höhe des beanspruchten Schmerzensgeldes in das Ermessen des Gerichts gestellt hatte, ist er durch das Berufungsurteil über die Differenz von 3.000 DM hinaus insoweit beschwert, als das vom Berufungsgericht zuerkannte Schmerzensgeld erkennbar von der Größenordnung abweicht, die sich als Vorstellung des Klägers aus seinem Prozeßvorbringen ergibt (vgl. BGHZ 45, 91, 93) [BGH 01.02.1966 - VI ZR 193/64]. - BGH, 12.12.1957 - VII ZR 135/57
Zinsen als Hauptforderung
Auszug aus BGH, 11.02.1969 - VI ZR 214/67
Das gilt auch dann, wenn ein anderer Teil des Hauptanspruchs in derselben Instanz noch anhängig ist (vgl. BGHZ 26, 174).